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Krypto-Steuer-Rechner

Der Krypto-Steuer-Rechner schätzt die Steuer auf einen Kryptogewinn nach § 23 EStG, bevor Sie verkaufen. Geben Sie Haltedauer, Anschaffungskosten, Verkaufserlös, Ihr zu versteuerndes Einkommen ohne den Kryptogewinn, die Veranlagungsart und etwaige Staking-Erträge ein. Der Rechner liefert die fällige Steuer, das Ergebnis nach Steuern, den effektiven Steuersatz und einen Vergleich innerhalb und außerhalb der Haltefrist.

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Steuer gesamt
2.422,00 €
Steuer 2.422,00 € · effektiver Steuersatz 34,60%
Nur zu Bildungszwecken, keine Steuerberatung. Mehr lesen Dieser Rechner liefert eine unverbindliche Schätzung für in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtige Privatpersonen im Veranlagungszeitraum 2026 — er ersetzt keine Steuerberatung. Berücksichtigt sind ausschließlich bundesrechtliche Regelungen für Privatanleger im Rahmen der privaten Vermögensverwaltung. Nicht berücksichtigt sind unter anderem: ausländische Quellensteuern und deren Anrechnung, die Günstigerprüfung nach § 32d Abs. 6 EStG, die Vorabpauschale auf thesaurierende Fonds, Freistellungsaufträge und Nichtveranlagungs-Bescheinigungen, die Zusammenveranlagung von Ehegatten sowie die Abgrenzung zum gewerblichen Wertpapierhandel. Der Rechner rekonstruiert keine Einzelbestände (kein Lot-Tracking): maßgeblich sind die von Ihnen eingegebenen Werte. Alle Angaben beruhen auf der zum 28. Juli 2026 geltenden Rechtslage. Steuerrecht ändert sich; prüfen Sie das Datum und wenden Sie sich im Zweifel an eine Steuerberaterin oder einen Steuerberater. Wir sind keine Steuerberatungsgesellschaft und erbringen keine steuerliche Beratung im Einzelfall. Hinweis zur Haltefrist: Für das Steuerjahr 2026 gilt die einjährige Haltefrist unverändert. Über eine Abschaffung wird politisch diskutiert; eine gesetzliche Änderung ist bislang nicht beschlossen. Dieser Rechner gilt für Currency- bzw. Payment-Token (Bitcoin, Ether und vergleichbare Kryptowährungen); für andere Kryptowerte — etwa Utility- oder Security-Token und NFTs — können abweichende Regelungen gelten, einschließlich einer Verlängerung der Haltefrist auf zehn Jahre. Nicht abgebildet sind Mining, Airdrops, Hard Forks, NFTs, DeFi und Liquidity Providing sowie die Kirchensteuer auf Einkünfte nach § 23 EStG. Krypto-Derivate (CFDs, Futures, Zertifikate) fallen nicht unter § 23 EStG, sondern unter die Abgeltungsteuer — nutzen Sie dafür den Daytrading-Steuer-Rechner.
Einkommensteuer auf den Gewinn
2.422,00 €
Solidaritätszuschlag
0,00 €
Ergebnis nach Steuern
4.578,00 €
Effektiver Steuersatz
34,60%

Auf einen Gewinn von 7.000,00 € zahlen Sie 2.422,00 € Steuern (34,60% effektiver Steuersatz): Es bleiben Ihnen 4.578,00 €.

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Gewinn = 15.000 € − 8.000 €; Einkommensteuer 2.422,00 € + Soli 0,00 € = Steuer gesamt 2.422,00 €
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Diese Ergebnisse sind Schätzungen ausschließlich zu Bildungszwecken und stellen keine Finanz-, Anlage- oder Steuerberatung dar.

Unverbindliche Schätzung, keine Steuerberatung. Die Berechnung gilt für Deutschland, den Veranlagungszeitraum 2026 und eine unbeschränkt steuerpflichtige Privatperson. Sie gilt nur für Currency- bzw. Payment-Token wie Bitcoin und Ether: Für andere Kryptowerte (Utility-/Security-Token, NFTs) können abweichende Regeln gelten. Wenden Sie sich vor der Erklärung an eine Steuerberaterin oder einen Steuerberater.

Was ist ein Krypto-Steuer-Rechner?

Ein Krypto-Steuer-Rechner ist ein Tool, das die Steuer auf einen Gewinn aus dem Verkauf von Kryptowährungen berechnet, die als private Veräußerungsgeschäfte nach § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG gelten, ein völlig anderes Regime als die Abgeltungsteuer auf Aktien. Dieser Rechner deckt Currency- bzw. Payment-Token ab, also Bitcoin, Ether und vergleichbare Kryptowährungen; für andere Kryptowerte wie Utility- oder Security-Token und NFTs gelten teils abweichende Fristen.

Zwei Regeln bestimmen das Ergebnis: die Haltefrist von einem Jahr, nach der ein Gewinn vollständig steuerfrei ist, und die Freigrenze von 1.000 €, unterhalb derer der gesamte Jahresgewinn aus privaten Veräußerungsgeschäften steuerfrei bleibt. Anders als bei Aktien wird der Gewinn nicht mit 25 % Abgeltungsteuer, sondern mit Ihrem persönlichen Grenzsteuersatz nach § 32a EStG besteuert.

Der Rechner verarbeitet Haltedauer, Anschaffungskosten, Verkaufserlös, Ihr zu versteuerndes Einkommen, die Veranlagungsart und Staking-Erträge, und liefert die Einkommensteuer auf den Gewinn, den Solidaritätszuschlag, das Ergebnis nach Steuern und den effektiven Steuersatz.

Warum ist der Krypto-Steuer-Rechner wichtig für Anleger?

Der Krypto-Steuer-Rechner ist wichtig für Anleger, weil ein einziger Tag über die gesamte Steuer entscheiden kann. Derselbe Gewinn von 7.000,00 € kostet innerhalb der Haltefrist 2.422,00 € Steuer, außerhalb davon 0,00 €: ein Unterschied von 2.422,00 € allein durch das Datum des Verkaufs.

Die Freigrenze von 1.000 € verstärkt diesen Effekt noch. Ein Gewinn von 999,00 € ist vollständig steuerfrei, ein Gewinn von genau 1.000,00 € macht den gesamten Betrag steuerpflichtig, was bei einem Einkommen von 45.000,00 € eine Steuer von 336,00 € bedeutet: 336,00 € Steuer für einen zusätzlichen Euro Gewinn. Wer kurz vor dieser Schwelle steht, kann einen Verkauf sinnvoll auf den Januar verschieben.

Der richtige Moment für die Berechnung ist die Entscheidung, nicht die Steuererklärung: vor dem Verkauf, bei der Frage, ob die Haltefrist noch aussteht, und vor dem Jahresende, wenn die Freigrenze über die gesamte Steuer entscheidet. Weil die Steuer ein Teil der realen Rendite beim Investieren in Kryptowährungen ist, gehört die Zahl vor die Verkaufsentscheidung.

Wie verwenden Sie den Krypto-Steuer-Rechner?

Um den Krypto-Steuer-Rechner zu verwenden, wählen Sie die Haltedauer, geben Sie Anschaffungskosten, Verkaufserlös, Ihr zu versteuerndes Einkommen ohne den Kryptogewinn ein, wählen Sie die Veranlagungsart und geben Sie etwaige Staking-Erträge an; der Rechner liefert die fällige Steuer, das Ergebnis nach Steuern und den effektiven Steuersatz.

Die Schritte zur Verwendung des Krypto-Steuer-Rechners sind im Folgenden aufgeführt:

  1. Wählen Sie die Haltedauer. „unter 1 Jahr" bedeutet volle Steuerpflicht, „über 1 Jahr" bedeutet vollständige Steuerfreiheit. Die Frist zählt pro Los, in FIFO, je Wallet (BMF-Schreiben 6.3.2025, Rz. 61-62).
  2. Geben Sie die Anschaffungskosten ein. Ermitteln Sie den Wert nach der Durchschnittsmethode je Wallet, die als Regel gilt; FIFO ist als Vereinfachung zulässig, bindet dann aber bis zur vollständigen Veräußerung dieser Position.
  3. Geben Sie den Verkaufserlös ein. Das ist der beim Verkauf erzielte Betrag.
  4. Geben Sie Ihr zu versteuerndes Einkommen ein. Das ist der Wert ohne den Kryptogewinn, den Sie in Ihrem letzten Steuerbescheid finden. Er bestimmt Ihren persönlichen Grenzsteuersatz.
  5. Wählen Sie die Veranlagungsart. „Grundtarif" für Einzelveranlagung, „Splittingtarif" für Ehegatten, der eine höhere Freigrenze beim Solidaritätszuschlag hat (40.700 € statt 20.350 €).
  6. Geben Sie Staking-Erträge ein. Sie unterliegen einer eigenen Freigrenze von 256 € (§ 22 Nr. 3 EStG), unabhängig von der 1.000-€-Freigrenze der Verkäufe.

Zwei erweiterte Felder ergänzen das Bild: Werbungskosten (Gebühren und Netzwerkgebühren, hier abziehbar, anders als bei Aktien) und der Verlustvortrag § 23 aus Vorjahren, der erst nach der Freigrenze wirkt. Alle Beträge sind in Euro.

Welche Formel verwendet der Krypto-Steuer-Rechner?

Der Krypto-Steuer-Rechner verwendet eine Formel mit zwei getrennten Welten: Innerhalb der Haltefrist wird der Gewinn nach Prüfung der Freigrenze und des Verlustvortrags Ihrem zu versteuernden Einkommen hinzugerechnet, und die Steuer ist die Differenz der Einkommensteuer mit und ohne diesen Betrag.

Gewinn=VerkaufserlösAnschaffungskostenWerbungskosten Steuer=ESt(zvE+Gewinn)ESt(zvE)

In diesen Formeln ist zvE Ihr zu versteuerndes Einkommen ohne den Kryptogewinn und ESt(...) die progressive Tariffunktion nach § 32a EStG. Ist der Gewinn null oder größer als 1.000 € (Freigrenze), fließt er vollständig in die Formel ein; liegt er darunter, ist er zur Gänze steuerfrei und die Steuer bleibt 0.

Mit den Startwerten ergibt ein Gewinn von 15.000,00 € − 8.000,00 € = 7.000,00 € bei einem Einkommen von 45.000,00 €: ESt(52.000) − ESt(45.000) = 11.257 € − 8.835 € = 2.422,00 €.

Die Formel setzt voraus, dass die Freigrenze VOR dem Verlustvortrag geprüft wird (§ 23 Abs. 3 Satz 8 EStG): Wer die Reihenfolge vertauscht, berechnet eine zu niedrige Steuer.

Was ist ein Beispiel für eine Krypto-Steuer-Berechnung?

Ein Beispiel für eine Krypto-Steuer-Berechnung ist der Verkauf innerhalb eines Jahres von Kryptowährungen, die für 8.000,00 € gekauft und für 15.000,00 € verkauft wurden, bei einem Einkommen von 45.000,00 €, was eine Steuer von 2.422,00 € ergibt, berechnet wie folgt:

  1. Berechnen Sie den Gewinn. 15.000,00 € − 8.000,00 € = 7.000,00 €.
  2. Prüfen Sie die Freigrenze. 7.000,00 € liegt über der Freigrenze von 1.000 €, also ist der gesamte Betrag steuerpflichtig.
  3. Berechnen Sie die Einkommensteuer mit und ohne den Gewinn. ESt(52.000 €) = 11.257 €, ESt(45.000 €) = 8.835 €. Die Differenz ist 2.422,00 €.
  4. Prüfen Sie den Solidaritätszuschlag. Die Einkommensteuer mit Gewinn (11.257 €) bleibt unter der Freigrenze von 20.350 €, also fällt kein Soli an.
  5. Lesen Sie das Netto. 7.000,00 € − 2.422,00 € = 4.578,00 €, bei einem effektiven Steuersatz von 34,60 %, deutlich über den 26,375 % der Abgeltungsteuer auf Aktien.

Wie wirkt sich die Haltefrist von einem Jahr auf die Krypto-Steuer aus?

Die Haltefrist von einem Jahr wirkt sich auf die Krypto-Steuer aus, indem sie einen Gewinn nach mehr als zwölf Monaten Haltedauer vollständig steuerfrei stellt, unabhängig von der Höhe (§ 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG). Derselbe Gewinn von 7.000,00 € aus dem vorherigen Beispiel kostet außerhalb der Haltefrist 0,00 € statt 2.422,00 €.

HaltedauerSteuerpflichtiger GewinnSteuerErsparnis
unter 1 Jahr7.000,00 €2.422,00 €
über 1 Jahr0,00 € (vollständig steuerfrei)0,00 €2.422,00 €

Diese Regel gilt derzeit unverändert für das Steuerjahr 2026. Im Sommer 2026 hat der Bundesfinanzminister die Abschaffung der Haltefrist in ein Haushaltsprojekt aufgenommen, mit dem erklärten Ziel des 1. Januar 2027; die Maßnahme ist innerhalb der Koalition umstritten und noch kein Gesetz. Verlassen Sie sich für 2026 auf die einjährige Frist und prüfen Sie das Datum dieser Seite vor einer Entscheidung.

Auch beim Staking gilt keine zehnjährige Verlängerung der Haltefrist für Currency-/Payment-Token: Das BMF-Schreiben vom 6.3.2025 hat diese Verlängerung ausdrücklich ausgeschlossen (Rz. 63), auch wenn viele ältere Anleitungen noch die zehn Jahre nennen.

Wie lesen Sie das Ergebnis des Krypto-Steuer-Rechners?

Lesen Sie das Ergebnis des Krypto-Steuer-Rechners, indem Sie zuerst prüfen, ob die Haltefrist erreicht wurde, dann die Freigrenze und erst danach die Steuer gesamt und den effektiven Steuersatz betrachten. Die Freigrenze von 1.000 € ist eine Schwelle, keine Freibetragsgrenze: Ab Erreichen wird der gesamte Gewinn besteuert.

Bei einem Gewinn von 999,00 € beträgt die Steuer 0,00 €; bei genau 1.000,00 € springt sie auf 336,00 € bei einem Einkommen von 45.000,00 €. Dasselbe Prinzip gilt für Staking-Erträge, aber mit einer eigenen, unabhängigen Freigrenze von 256 €: 255,00 € sind steuerfrei, 256,00 € führen zu 86,00 € Steuer.

Bei hohem Einkommen greift zusätzlich die Milderungszone des Solidaritätszuschlags: Oberhalb der Freigrenze von 20.350 € (40.700 € bei Splittingtarif) darf der Soli nicht mehr als 11,9 % des übersteigenden Betrags ausmachen. Bei einem Einkommen von 90.000,00 € und einem Kryptogewinn von 30.000,00 € beträgt die Steuer 14.008,15 €, bei einem effektiven Steuersatz von 46,69 %, deutlich über den 26,375 % der Abgeltungsteuer auf Aktien bei demselben Gewinn.

Was sind die Grenzen des Krypto-Steuer-Rechners?

Die Hauptgrenze des Krypto-Steuer-Rechners ist, dass er nur Currency- bzw. Payment-Token wie Bitcoin und Ether abbildet und nur eine Position pro Berechnung bewertet, sodass das Ergebnis nur so genau ist wie die Haltedauer und die Kosten, die Sie eingeben.

Folgende Punkte bleiben außerhalb der Berechnung:

  • Mining, Airdrops, Hard Forks, NFTs, DeFi und Liquidity Providing haben eigene steuerliche Einordnungen, die dieses Modell nicht abbildet.
  • Andere Kryptowerte wie Utility- oder Security-Token: Für sie kann die zehnjährige Verlängerung der Haltefrist gelten, die für Currency-/Payment-Token ausdrücklich ausgeschlossen ist.
  • Die Rekonstruktion von Losen und Wallets: Der Rechner bewertet eine Position mit der von Ihnen angegebenen Haltefrist und dem selbst ermittelten Kostenwert, ohne Lot-Tracking über mehrere Wallets.
  • Die Kirchensteuer auf den Krypto-Gewinn: rechtlich geschuldet, aber wegen einer Zirkularität mit dem zu versteuernden Einkommen hier nicht modelliert.
  • Krypto-Derivate wie CFDs, Futures und Zertifikate auf Kryptowährungen: Sie fallen nicht unter § 23 EStG, sondern unter die Abgeltungsteuer, und gehören in den Daytrading-Steuer-Rechner.

Ein wichtiger Vorbehalt betrifft die politische Diskussion: Die Abschaffung der Haltefrist ist für 2026 nicht beschlossen. Alle Angaben beruhen auf der zum 28. Juli 2026 geltenden Rechtslage. Wenden Sie sich vor der Erklärung an eine Steuerberaterin oder einen Steuerberater.

Welche Fehler und Meldepflichten begleiten die Berechnung der Krypto-Steuer?

Der häufigste Fehler bei der Berechnung der Krypto-Steuer ist, die Freigrenze von 1.000 € wie einen Freibetrag zu behandeln und zu glauben, nur der übersteigende Betrag sei steuerpflichtig, während in Wirklichkeit der gesamte Gewinn besteuert wird, sobald die Schwelle erreicht ist. Weitere Fehler und Pflichten sind im Folgenden aufgeführt:

  • Die Reihenfolge Freigrenze vor Verlustvortrag vertauschen. Ein Gewinn von 1.500,00 € mit 800,00 € Verlustvortrag bleibt zunächst voll steuerpflichtig (über der Freigrenze), erst danach zieht der Vortrag 800,00 € ab: Bemessungsgrundlage 700,00 €, Steuer 235,00 €. Wer den Vortrag zuerst abzieht, kommt auf 700,00 € und hielte das fälschlich für unter der Freigrenze, also steuerfrei.
  • „FIFO ist vorgeschrieben" annehmen. Für die Wertermittlung gilt die Durchschnittsmethode je Wallet als Regel; FIFO ist nur die zulässige Vereinfachung.
  • Die Meldepflichten unterschätzen. Kryptowerte auf ausländischen Plattformen oder in privaten Wallets müssen unabhängig vom Gewinn in der Anlage SO der Steuererklärung angegeben werden. Seit 2026 tauschen Plattformen im Rahmen von DAC8 automatisch Informationen mit den Finanzbehörden aus.
  • Einen Verlust nach Ablauf der Haltefrist geltend machen wollen. Ein Verlust außerhalb der Haltefrist ist ebenso wenig abziehbar wie ein Gewinn steuerpflichtig wäre: die Symmetrie der Freistellung.

Was ist der Unterschied zwischen der Krypto-Steuer-Berechnung und der Kapitalertragsteuer-Berechnung?

Der Unterschied zwischen der Krypto-Steuer-Berechnung und der Kapitalertragsteuer-Berechnung liegt in der Rechtsgrundlage und der Aliquote: Kryptogewinne unterliegen § 23 EStG mit persönlichem Grenzsteuersatz und Haltefrist, während Aktiengewinne der pauschalen Abgeltungsteuer von 25 % ohne jede Haltefrist unterliegen.

MerkmalKrypto-Steuer-BerechnungKapitalertragsteuer-Berechnung
Rechtsgrundlage§ 23 EStG (private Veräußerungsgeschäfte)§ 20 EStG (Einkünfte aus Kapitalvermögen)
SteuersatzPersönlicher Grenzsteuersatz, 0 bis 45 %25 % pauschal (Abgeltungsteuer)
Haltefrist1 Jahr, danach vollständig steuerfreiKeine
Freibetrag/FreigrenzeFreigrenze 1.000 €, alles-oder-nichtsSparer-Pauschbetrag als Freibetrag

Die beiden Welten sind vollständig getrennt: Ein Verlust auf Bitcoin mindert nicht die Steuer auf einen Aktiengewinn, und umgekehrt. Wer beides hält, muss zwei getrennte Berechnungen anstellen und dabei den Kapitalertragsteuer-Rechner für die Wertpapierseite verwenden, wo die Haltefrist keine Rolle spielt.

Welche Rechner sind mit dem Krypto-Steuer-Rechner verwandt?

Die mit dem Krypto-Steuer-Rechner verwandten Rechner decken den weiteren Weg eines Kryptogewinns ab, vom Bruttoprofit der Transaktion bis zu den laufenden Erträgen aus Staking.

Die mit dem Krypto-Steuer-Rechner verwandten Rechner sind im Folgenden aufgeführt:

  • Kapitalertragsteuer-Rechner: berechnet die Abgeltungsteuer von 25 % auf Aktien und ETFs, das getrennte Regime ohne Haltefrist.
  • Daytrading-Steuer-Rechner: summiert den Jahressaldo aus Aktien und Termingeschäften, wenn Ihr Jahr sich nicht auf einen einzelnen Verkauf reduziert.
  • Krypto-Staking-Rechner: projiziert die Staking-Erträge aus Betrag, APY und Laufzeit, also die Erträge, die hier der eigenen 256-€-Freigrenze unterliegen.
  • Krypto-Gewinn-Rechner: berechnet Gewinn, Verlust und ROI einer Transaktion, das Bruttoergebnis, von dem diese Steuerberechnung ausgeht.
  • Bitcoin-Rechner: rechnet den Wert Ihres BTC-Bestands in Euro und Satoshis um, mit dem aktuellen Marktpreis.

FAQ

Sind Kryptowährungen nach einem Jahr steuerfrei?

Ja, für Currency- bzw. Payment-Token wie Bitcoin und Ether gilt eine Haltefrist von einem Jahr (§ 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG): Wird ein Gewinn nach mehr als zwölf Monaten Haltedauer realisiert, ist er vollständig steuerfrei, unabhängig von der Höhe. Für 2026 gilt diese Regel unverändert; eine Abschaffung wird politisch diskutiert, ist aber noch kein Gesetz.

Wie hoch ist die Freigrenze von 1.000 Euro bei Krypto-Gewinnen?

Bleibt der Gesamtgewinn aus allen privaten Veräußerungsgeschäften eines Kalenderjahres unter 1.000 €, ist er vollständig steuerfrei (§ 23 Abs. 3 Satz 5 EStG). Bei genau 1.000 € oder mehr ist der gesamte Betrag steuerpflichtig, nicht nur der übersteigende Teil: Es handelt sich um eine Freigrenze, keinen Freibetrag.

Mit welchem Steuersatz werden Krypto-Gewinne besteuert?

Anders als bei Aktien gibt es keine pauschale Abgeltungsteuer. Krypto-Gewinne innerhalb der Haltefrist werden mit dem persönlichen Grenzsteuersatz nach § 32a EStG besteuert, der je nach Einkommen zwischen 0 % und 45 % liegt, zuzüglich Solidaritätszuschlag, sobald die Einkommensteuer 20.350 € (40.700 € bei Splittingtarif) übersteigt.

Wie werden Staking-Erträge versteuert?

Staking- und Lending-Erträge gelten als sonstige Einkünfte nach § 22 Nr. 3 EStG und unterliegen einer eigenen Freigrenze von 256 € pro Jahr, unabhängig von der 1.000-€-Freigrenze der Verkäufe. Beide Schwellen sind unabhängig voneinander und addieren sich nicht.

Müssen Kryptowährungen auch ohne Gewinn gemeldet werden?

Ja. Kryptowerte auf ausländischen Plattformen oder in privaten Wallets müssen unabhängig vom erzielten Gewinn in der Anlage SO der Steuererklärung angegeben werden. Seit 2026 tauschen Krypto-Plattformen im Rahmen der EU-Richtlinie DAC8 automatisch Informationen mit den Finanzbehörden aus.

Dieser Rechner dient Bildungszwecken und ersetzt keine Steuerberatung. Er berechnet die deutsche Steuer auf private Veräußerungsgeschäfte mit Currency-/Payment-Token für den Veranlagungszeitraum 2026 und schließt Mining, Airdrops, NFTs, DeFi und die Kirchensteuer auf § 23 EStG aus. Stand der Daten: 28. Juli 2026. Wenden Sie sich vor der Erklärung an eine Steuerberaterin oder einen Steuerberater.

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